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1. Beratung
Die Beratung erfolgt nach den
Grundsätzen ordentlicher, gewissenhafter kaufmännischer Leistung. Dies
bezieht sich auch auf die Auswahl eines Veranstalters.
2. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung
bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages
verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung an den Kunden zustande.
3. Bezahlung
Bei Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des
Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist Zug um Zug
bei Aushändigung oder vor Zusendung der Reiseunterlagen fällig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Abreise. sofern
im Einzelfall nichts anderes entsprechend den Angaben der Anmeldung oder
der Reisebestätigung vereinbart wurde. Im Übrigen gilt bezüglich der Aushändigung
des Sicherungsscheins §651 BGB.
4. Leistungen
Es gelten die Bedingungen des Veranstalters lt. Ausschreibung, die dem
Vertrag zugrunde liegen und die bestätigt sind. Nebenabreden, die den
Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen
Genehmigung.
5. Rücktritt durch den Kunden, nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Bei Rücktritt oder
Nichtantritt der Reise kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Beim Rücktritt steht der Fall gleich, daß ein Reiseteilnehmer aus Gründen,
die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, die Reise nicht antritt.
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn ein Reiseteilnehmer
den vor Urlaubsantritt zu zahlenden Reisepreis trotz Mahnung und Fristsetzung
nicht zahlt. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch wie folgt
pauschalisieren. Die Rücktrittskosten betragen pro Person
a) bei Pauschalreisen, Charterflügen und Hotelaufenthalten
bis 30 Tage vor Reiseantritt 30%, jedoch mindestens Euro 50,-
ab 29. bis 14. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 14. bis 4. Tag vor Reiseantritt 70%
ab 4. bis 1. Tag vor Reiseantritt 100%
am Abflugtag und bei Nichterscheinen (no show) 100%.
Bei Angeboten von von XGVR gelten gesonderte Stornobedingungen ab Zeitpunkt der festen Buchung 100%
b) bei Pauschalreisen für Abreisen zwischen dem 15.12. und 14.01. des
Folgejahres abweichend zu a)
ab 29. bis 20. Tag vor Abreise 50%
c) bei Linienflugbuchungen werden die Stornokosten pro Ticket wie folgt
berechnet:
bis 22 Tage vor Reiseantritt Euro 76,- sofern nicht nachgewiesene Bedingungen
einer Fluggesellschaft im Einzelfall einen höheren Betrag ausweisen
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt Euro 128,-
ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt Euro 179,-
ab 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt Euro 255,-
Bei Angeboten von von XGVR gelten gesonderte Stornobedingungen ab Zeitpunkt der festen Buchung 100%
Sondertarife sind weder erstattbar noch umbuchbar.
d) bei Gruppenreisen, Sonderveranstaltungen (Lifeball / Hustlaball/ Ledertreffen etc.) gelten gesonderte Stornobedingungen.
Stornierung/Nichterscheinen am Abflugtag 100%
Umbuchungen im Namen pauschal Euro 50,- pro Reisenden, sofern nicht die
Bestimmungen einzelner Leistungsträger anders lauten. In diesem Fall leitet
das Reisebüro die Kosten, die der Leistungsträger dem Reisebüro in Rechnung
stellt, an den Reisenden weiter, sofern generell eine Umbuchung
möglich ist. Für Umbuchungen in der Leistung Termin oder Art der Leistung
werden bis 30 Tage vor Reiseantritt pro Person Euro 25,- berechnet. Danach
gelten die Bedingungen wie bei Rücktritt.
5.2 Vom Kunden aus triftigem Grund nicht in Anspruch genommene Leistungen
kann der Veranstalter im Rahmen der ihm seinerseits von den Leistungsträgern
erfolgten Nichtanrechnung unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Euro
25,? für den Auftrag erstatten.
5.3 Anfragen und Ausarbeitungen von individuellen Angeboten
Anfragen bei dem Global Village Reisen ein Ausarbeitungsaufwand von mehr als 1 Stunde entsteht
wie z.b. bei individuellen Bausteinreisen, Rundreisen, Zugreisen, Round the World etc.
berechnen wir eine Servicegebühr von Eur. 20.- bei nicht Buchung. Diese wird bei Buchung nicht erhoben bzw. erstattet.
6. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe
verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Art Abhilfe verschaffen,
daß er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter
kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise
kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem
zur Zeit des Verkaufs der wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem
wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein,
soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen. Sofern
der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel
der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.
7. Mitwirkungspflicht des Reiseteilnehmers bei Mängelrügen
Wenn Sie Beanstandungen haben, müssen Sie sich mit der Reiseleitung im
Zielgebiet, dem Hotelmanagement oder dem Veranstalter selbst in Verbindung
setzen. Um eventuelle Ansprüche des Reiseteilnehmers, z.B. wegen Minderung,
bearbeiten zu können, ist es erforderlich, daß eine schriftliche Bestätigung
der Person, die die Beanstandung entgegengenommen hat, vorliegt. Ansprüche
des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die Rüge unverschuldet unterbleibt.
8. Ausschluß von Widersprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat
der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf
dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche
des Reisenden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag,
an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche
Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,
an dem der Re iseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden
verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.
9. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impfbestimmungen
Für die Einhaltung der jeweiligen Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-,
Impfbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Kosten,
die durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen, gehen zu
Lasten des Reisenden. Kann der Reisende die gebuchte Reise nicht antreten,
weil das nötige Visum zu spät oder überhaupt nicht erteilt wurde, gilt
für seine Buchung Punkt 4.
10. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
Reiseleitungen bzw. örtliche Vertretungen, ersatzweise das Hotelmanagement,
sind während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen
entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich
ist. Sie ist jedoch nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung
oder Schadenersatz mit Wirkung gegen uns anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen
entgegenzunehmen.
11. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich
dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages
zur Folge. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen zur Anfechtung
des Reisevertrages. Ein evtl. eingetretener Vertrauensschaden wird ersetzt,
es sei denn, die Anfechtbarkeit war bekannt oder hätte erkannt werden
müssen.
12. Gültigkeit
Maßgebend hinsichtlich der Termine, Reisezeiten und Preise etc.
ist daher allein der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit
der Buchung und sonstigen, rechtswirksam getroffenen Abreden. Mündliche
Vereinbarungen oder Zusagen bedürfen zur Rechtswirksamkeit generell der
schriftlichen Bestätigung.
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